Wie kann ich mich engagieren?
In Bremen leben mittlerweile viele geflüchtete Menschen im eigenen Wohnraum. Oder sie sind kurz davor, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Damit verlassen sie den gewohnten Rahmen der Übergangswohnheime, in denen sie Ansprechpersonen hatten, an die sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten wenden konnten. Auf einmal ist (wieder) alles neu – der Stadtteil, die Einkaufsmöglichkeiten, die Ärzte ... Und auf einmal ist auch nicht unbedingt jemand da, der behilflich ist beim Verstehen von (Behörden)Post, beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der Hausaufgabenbetreuung für die Kinder, beim Elternabend in Kita oder Schule ... Und es ist auch nicht immer jemand da, mit dem man „mal schnacken“ kann – anders als im Wohnheim kennt man die neuen Nachbar*innen nicht unbedingt.
Was kann ich tun?
Hier sind wir alle gefragt – Bremer*innen, die schon lange hier leben, Zugezogene, die sich in die Situation einfühlen können, einfach Menschen, die gerne auf Augenhöhe unterstützen möchten.
Die Unterstützungsmöglichkeiten und Bedarfe sind dabei so individuell wie die Menschen selbst. Ob es um Möglichkeiten geht, Deutsch zu üben, um Hausaufgaben, um Freizeitbegleitung – es geht immer um eins: Kontakte knüpfen und gegenseitiges Kennenlernen.
Dies ist besonders leicht möglich in den vielen Sprachcafés, die es in fast allen Stadtteilen gibt. Hier kommt man leicht in Kontakt, man schnackt und kann so relativ unverbindlich feststellen, ob „die Chemie stimmt“ mit dem Gegenüber. Die Geflüchteten kommen manchmal mit ihren Anliegen in die Cafés, so dass der Einsatz dort über das reine Üben der Sprache hinausgehen kann. Und das ist eine besondere Chance: Man lernt die Menschen und die Arbeit relativ schnell kennen, erweitert seinen Horizont und kann wirklich eine große Hilfe sein.
Besonders für Menschen, die noch nicht mit Geflüchteten zu tun hatten, sind die Sprachcafés eine gute Gelegenheit, reinzuschnuppern. Passt die Aufgabe zu mir? Wenn ja, ergibt sich vielleicht eine engere Beziehung oder sogar Freundschaft. Wenn nicht, wendet man sich jemand anderem zu.
Eine Liste der Sprachcafés findest du hier.
Wenn du kontaktfreudig, offen, tolerant und einfühlsam sind, bist du bei uns richtig. Dann bringen wir dich mit Menschen zusammen, die sich Kontakte und Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen wünschen. Wir begleiten dich in deinem Engagement – wir sind für dich da bei Fragen, wir liefern Informationen und bieten Fortbildungsmöglichkeiten.
Und was habe ich davon?
Neben dem Gefühl, etwas Gutes und Sinnvolles zu tun, wirst du viele neue Erfahrungen machen. Du wirst neue Menschen kennenlernen, sowohl Zugewanderte als auch solche, die schon lange hier leben. Vielleicht entdeckst du sogar neue Berufsperspektiven. Und sei dir sicher: Von den Menschen, die du begleitest, wirst Du große Anerkennung erhalten.
Wenn wir dich neugierig gemacht haben, ruf uns an. Dann vereinbaren wir einen Gesprächstermin, in dem wir Näheres klären können
Wichtig: Stellung beziehen
Der Umgang mit Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Diskriminierung zu uns kommen, steht symbolhaft für die Art von Gesellschaft und die Werte, die wir in dieser haben möchten. Bei allen politischen und gesellschaftlichen Debatten wird häufig der entscheidende Punkt vergessen: es geht hier um Menschen. Menschen, die sich in Not befinden.
Respekt und Toleranz werden in diesen Zeiten immer mehr zu den zentral diskutierten Werten. Ihnen gegenüber stehen Fremdenfeindlichkeit und Hass. Wir finden es wichtig, sich in dieser Auseinandersetzung zu äußern und klar zu positionieren. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem ehrenamtlichen Einsatz für Geflüchtete lässt sich politisch und gesellschaftlich vieles tun - sei es über Aktionen, Bündnisse, Kampagnen, in der Lokalpolitik oder bei Runden Tischen. Im Folgenden haben wir einige Links von Projekten gesammelt.
Menschen Willkommen
Das Projekt "Menschen Willkommen" hat es sich zur Aufgabe gemacht, einfache Mittel zu schaffen, um selbst Stellung zu beziehen. So gibt es Aufkleber, Plakate, Buttons und einiges mehr, die man z.B. in der Fensterscheibe befestigen kann, um zu zeigen, dass man allerlei Menschen willkommen heißt.
www.menschen-willkommen.org
Bilder gegen Ängste
Das Projekt "Bildkorrektur" besteht aus vielen verschiedenen Zeichner*innen, die mit ihren Bildern versuchen, gängige Ängste gegenüber Geflüchteten durch bebilderte Fakten sachlich zu entkräften. Dies dient auch als gute Argumentationsgrundlage für Diskussionen.
bildkorrektur.tumblr.com
Schule für alle
„Schule für alle“ ist eine Kampagne der Landesflüchtlingsräte, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen – unterstützt von der GEW und Pro Asyl.
Die Kampagne setzt sich für ein Recht auf Bildung für alle und ohne Ausnahmen ein.
www.kampagne-schule-fuer-alle.de
Was gilt es zu beachten?
Die ehrenamtliche Arbeit ermöglicht und erleichtert vielen geflüchteten Menschen, hier in Bremen Fuß zu fassen. Achte bei deinem Engagement stets auf deine eigenen Grenzen und auf die deines Gegenübers. Wenn du versuchst sie zu wahren, kannst du Überlastung und Frustration vorbeugen.
Bei deinem Engagement wirst du auf Menschen treffen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden. Sie mussten ihr gewohntes Bezugssystem hinter sich lassen und eine gefährliche Flucht überleben. Nun stehen sie vor der Herausforderung, neue Bezugspunkte kennenzulernen und sich ein neues Bezugssystem aufzubauen. Wenn du jemanden durch diese Zeit begleitest, wirst teilweise auch du mit den Anforderungen, die damit verbunden sind, konfrontiert. Hier erfährst du, was auf dich zukommt und welche Herausforderungen dir dabei begegnen könnten. Außerdem kannst du dich darüber informieren, wie du während deiner ehrenamtlichen Tätigkeit versicherst bist und wofür ein Führungszeugnis benötigt wird.
Leitfäden für Freiwillige
Um dir deine Tätigkeit bzw. den Einstieg etwas zu erleichtern, haben wir einige Leitfäden konzipiert. Sie dienen zur Orientierung, wenn du überlegst, in welchem Bereich du dich engagieren möchtest aber auch, wenn du bereits ehrenamtlich mit Geflüchteten arbeitest. Hier erfährst du Wissenswertes und Tipps im Allgemeinen, aber auch zu speziellen Bereichen wie Sprachbegleitung oder Kinderbetreuung. Weitere Leitfäden sind zur Zeit noch in Arbeit.
Allgemeiner Leitfaden
Leitfaden für die ehrenamtliche Kinderbetreuung
Leitfaden für die ehrenamtliche Sprachbegleitung
Leitfaden für die Begleitung zu Behörden, Ämtern und Ärzt*innen
Glossar - Begriffe rund um das Thema Geflüchtete und Asyl
Ein weiterer empfehlenswerter Leitfaden stammt von Zuflucht e.V. und ist hier einsehbar: Handlungsleitfaden für Ehrenamtliche - Zuflucht
- Allgemeines zum Ehrenamt mit Geflüchteten
- Unterstützung zur Selbstbestimmung
- Wert(e)schätzung
- Selbstreflexion
- Stellung beziehen
Leitfaden für Ehrenamtliche im Flüchtlingsbereich
Allgemeines zum Ehrenamt mit Geflücheten
Vielen Dank, dass du dich freiwillig engagierst! Damit leistest du einen wichtigen Beitrag, um geflüchtete Menschen hier in Bremen Willkommen zu heißen und sie bei ihrem Zurechtfinden in der neuen Umgebung zu unterstützen.Unterstützung zur Selbstbestimmung
In ihren Herkunftsländern hatten die meisten geflüchteten Menschen ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben. Als die Lebensumstände sich bedrohlich verschlechterten, nahmen alle die Anstrengungen und großen Risiken einer Flucht auf sich, um sich und ihre Familie zu schützen.In einem neuen Land, aufgrund von Sprachbarrieren und anderer Hürden, nicht selbstständig und unabhängig handeln zu können, ist für viele Menschen eine schwierige Situation und eine große Umstellung.
Ehrenamtliche Unterstützung sollte deswegen darauf abzielen, den Menschen zu möglichst viel Selbstständigkeit in dieser Stadt und in diesem Land zu verhelfen. Es geht bei der Unterstützung, in welcher Form sie auch stattfindet, um die sogenannte "Hilfe zur Selbsthilfe". Du, als unterstützende und begleitende Person solltest im Blick haben, dass die Menschen bei vielen Sachen zunächst Unterstützung brauchen, es aber anstreben, diese Dinge nach und nach selbstständig erledigen zu können. Das können alltägliche Situationen, vom Kauf eines Bustickets bis hin zu Terminen bei verschiedenen Behörden sein.
Um selbstbestimmt und eigenständig Handeln zu können ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Informiere geflüchtete Menschen so gut du kannst über ihre Rechte und helfe ihnen dabei, diese wahrzunehmen. Das bedeutet natürlich nicht, dass du selbst alle Informationen weißt, das ist unmöglich. Vielmehr ist es ist schon sehr hilfreich, wenn du dir mit geflüchteten Menschen zusammen einen Überblick über Anlaufstellen verschaffst: z.B. Beratungsstellen, wo ihr welche Infos bekommt, Wissen, wer was weiß bzw. wen ihr fragen könnt. Besonders wichtig ist, dass du nicht in rechtlichen Fragen berätst! Das Asylrecht ist sehr komplex und wird ständig verändert. Hier sind unbedingt ausgebildete Rechtsberater*innen bzw. Beratungsstellen für Asyl-und Ausländerrecht aufzusuchen. Nenne oder unterstütze Geflüchtete in solchen Fragen oder lasst euch gemeinsam von einem Anwalt beraten. Achtung! Hier entstehen ggf. Kosten, die der Geflüchtete selbst trägt.
In allen Situationen, in denen du jemanden unterstützt, ist es wichtig, dein Handeln nachvollziehbar zu machen: Erkläre, was du machst und wie. Zum Beispiel, wenn du ein Telefonat für jemanden führst, erkläre, mit wem du sprichst und zu welchem Zweck. Dadurch ermöglichst du es den Personen, solche Tätigkeiten in Zukunft selbst zu erledigen. So verringerst du mögliche Abhängigkeiten, die für viele Geflüchtete gerade in der Anfangszeit bestehen.
Generell kannst du immer nur Angebote zur Unterstützung machen. Ob und in welchem Maße die Personen diese Angebote annehmen, entscheiden sie selbst. Es ist wichtig, die eigenen Grenzen sowie die Grenzen des Gegenübers zu wahren. Manchen Menschen, die zunächst stark auf Unterstützung angewiesen sind, fällt es unter Umständen schwer eigene Grenzen zu artikulieren.
Wert(e)schätzung
Empathiefähigkeit und ein wertschätzender Umgang ist in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten sehr hilfreich. Frage dich selbst hin und wieder: Wie würde ich mich in der Position und in der Situation meines Gegenübers fühlen? Was würde ich vielleicht wollen? Worüber würde ich nachdenken? Frage dein Gegenüber und beziehe ihn oder sie in deine Überlegungen ein. Helfe Geflüchteten, Informationen über eine Angelegenheit zu beschaffen, sodass sie selbst abwägen und eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können.Dazu gehört auch, andere Werte gelten zu lassen, offen zu bleiben auch wenn das Handeln nicht nachvollziehbar erscheint. Sei bereit deine eigenen Werte und Ideale auch mal zu hinterfragen. Während deines freiwilligen Engagements wirst du viele Widersprüche erleben mitunter auch in persönlichen Kontakten. Diese Widersprüche aushalten zu können und auch mit verschiedenen Ansichten miteinander auszukommen ist eine wichtige Fähigkeit, die jeder Mensch im Miteinander braucht.
Interesse an deinem Gegenüber, an seinem Leben und seiner Herkunft ist die Grundlage für eine Beziehung auf Augenhöhe. Zusammenfassend wird so etwas als "interkulturelle bzw. transkulturelle Kompetenzen" gefasst. Wenn du dir in manchen Dingen unsicher bist, kannst du Workshops zu solchen Themen sowie Austauschtreffen besuchen oder auch offen mit deinem Gegenüber über Unsicherheiten sprechen. Sehr wichtig ist es, sensibel mit dem Fluchthintergrund und der Fluchtgeschichte umzugehen. Sei sehr vorsichtig in Bezug auf Fragen zu dem Thema. Natürlich kann es Situationen geben in denen du mit deinem Gegenüber über seine oder ihre Flucht sprechen kannst. Lass die Personen selbst das Thema ansprechen, wenn sie möchten und achte darauf, ob sie auf deine Fragen hin vielleicht ausweichend reagieren, also nicht darüber reden möchten oder können.
Es wird an vielen Stellen von "den Flüchtlingen" gesprochen, du solltest dir allerdings bewusst machen, dass es "die Flüchtlinge" genauso wenig gibt wie z.B. "die Deutschen". Geflüchtete Menschen sind keine homogene Gruppe. Wie alle Menschen sind Geflüchtete Individuen mit eigenen Geschichten, unterschiedlicher Prägung, verschiedenen Meinungen und Hintergründen. Niemand von ihnen hat sich jemals gewünscht, einmal "Flüchtling" zu werden.
Selbstreflexion
Geflüchtete Menschen stehen vor unfassbar vielen Aufgaben und Hürden. Angesichts dieses Bedarfs tendieren viele Freiwillige dazu, all die Lücken schließen zu wollen. Doch nicht alles kann und darf durch freiwilliges Engagement geleistet werden. Bestimmte Handlungs- und Aufgabenbereiche liegen in der Verantwortung von Hauptamtlichen, bei den Einrichtungen selbst bzw. auf staatlicher Seite. Es ist wichtig, deine eigenen Grenzen zu (er)kennen und sie zu wahren! Du allein kannst den Umfang und die Intensität deines Engagements bestimmen. Pass auf, dass du dich nicht übernimmst. Ansonsten bist du vielleicht schnell überfordert und ziehst dich aus Selbstschutz aus der ehrenamtlichen Tätigkeit zurück. Wäge für dich ab und mache die Grenzen deines Handelns transparent. Engagiere dich in den Bereichen, die dich interessieren, die dir liegen und Spaß machen.Was ist deine eigene Motivation und was sind deine Erwartungen an das Ehrenamt? Sind sie gerechtfertigt? Dir diese Fragen zu stellen, kann dir helfen, Enttäuschungen vorbeugen.
Es ist wichtig und auch für dich hilfreich, die Bedarfe für Angebote in den Sammelunterkünften mit den jeweiligen Leitungen zu klären. So weißt du, was in der jeweiligen Unterkunft gerade gebraucht wird und kannst deine Ideen oder dein Angebot darauf abstimmen. Trotzdem kann es passieren, dass du ein Angebot mühsam vorbereitet hast und niemand kommt. Das kann aus vielen verschiedenen Gründen passieren. In manchen kulturellen Bezugsystemen gilt es als unhöflich, ein Angebot klar abzulehnen. So kann es zu Missverständnissen kommen, wenn du vielleicht einen Termin abgemacht hast, dein Gegenüber aber nicht erscheint. Ein häufiger Grund für eine hohe Fluktuation bei ehrenamtlichen Angeboten ist auch die fehlende Struktur im Alltag in Sammelunterkünften. Viele Bewohner*innen von Sammelunterkünften planen ihre Wochen und Tage nicht im Vorfeld durch, da dazu oftmals auch keine Notwendigkeit besteht. Versuche, solche Situationen nicht persönlich zu nehmen! Es kann Sinn machen, sich in einem bestimmten Gebiet zu engagieren, zum Beispiel im Bereich Kinderbetreuung, der Sprachbegleitung, usw. und das in einem regelmäßigen Zeitraum. So hast du einen gesetzten Rahmen, auf den du dich einstellen und vorbereiten kannst. Genauso kann es dein Gegenüber dann auch. Aber auch die Regelmäßigkeit eines Angebots ist keine Garantie gegen eine Fluktuation unter den Teilnehmenden.
Sicher sind viele Menschen, die du unterstützt, dankbar für deinen Einsatz. Dankbarkeit zu erhalten sollte dennoch nicht die Motivation für dein Engagement sein.
Versuche von Anfang an ehrlich und offen in den Kontakt mit den Menschen zu treten. Es braucht Zeit, Vertrauen aufzubauen, sowohl vonseiten der Geflüchteten als auch von deiner Seite als Ehrenamtliche*r aus.
Stellung beziehen
Freiwillige Mitarbeit wird dringend benötigt, doch nicht alles kann und darf ehrenamtlich geleistet werden. Es ist wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen, dass viele Lücken staatlicherseits geschlossen werden müssen. Das kannst du mit deiner Stimme einfordern und in diesem Anliegen deine Stimme auch geflüchteten Menschen leihen!- Was ist Sprachbegleitung?
- Verschiedene Formen
- Überlegungen und Tipps
- Für die Praxis
- Grundsätzliches
- Material
- Sprach- & Integrationskurse
Ehrenamtliche Sprachbegleitung
Was kann unter dem Angebot der ehrenamtlicher Sprachbegleitung verstanden werden?
Sprachbegleitung ist ein Angebot, Geflüchtete beim Lernen der deutschen Sprache freiwillig zu unterstützen. Ein solches Angebot ist für viele geflüchtete Menschen die erste Möglichkeit, einen Zugang zur neuen Sprache zu finden. Wenn du als Sprachbegleitung tätig wirst, bist du selbst eine der ersten „Brücken" zu der neuen Sprache.Verschiedene Formen der Sprachbegleitung
Sprachbegleitung muss nicht in Form von Unterricht stattfinden. Sprache ist in erster Linie ein Mittel der Begegnung und Handlung. Um persönliche Bedürfnisse, Wünsche, Ziele und Rechte aussprechen und verfolgen zu können braucht es eine gemeinsame Sprache. Einfach gesagt: Man muss Deutsch sprechen können, um in Deutschland möglichst selbstbestimmt Handeln zu können. Sprachbegleitung kann durch niedrigschwellige und freiwillige Angebote dazu beitragen, dass geflohenen Menschen genau das ermöglicht wird.Es kann viele verschiedene Formen der Sprachbegegnungen und -Begleitung geben. Von Sprachcafés und Tandem-Treffen, über Ausflüge oder gemeinsames Kochen gibt es viele Möglichkeiten, der deutschen Sprache im Alltag zu begegnen und sie in diesen alltäglichen Situationen zu üben. Während solcher Begegnungen ist es möglich, sich kennen zu lernen, über Gemeinsamkeiten und Interessen zu sprechen und Beziehungen aufzubauen. Beruht die Sprachbegegnung auf gegenseitigem Austausch, eröffnen sich nebenbei viele Möglichkeiten des Kennenlernens.
Solche Situationen und Begegnungen zum Deutsch Lernen und dem gegenseitigen Kennenlernen sind viel wichtiger und hilfreicher, als z.B. die Vermittlung der Grammatik. Natürlich kannst du auch eine ehrenamtliche Form von Unterricht anbieten, wenn du dich damit sicher fühlst und es dir nichts ausmacht, mit Gruppen zusammen zu arbeiten, in denen es sehr unterschiedliche Vorkenntnisse gibt. Hierbei ist es wichtig, den Teilnehmenden zu erklären, dass es sich um ein ehrenamtliches Angebot handelt und z.B. keine offiziellen Zertifikate über den Spracherwerb ausgestellt werden können.
Wenn du Menschen beim Deutsch Lernen unterstützen willst, beachte, dass jede*r eine individuelle (Bildungs-)Biographie mitbringt und auf unterschiedliche Weise lernt. Es ist für viele Geflüchtete sehr wichtig, die deutsche Sprache schnell zu erlernen, dennoch ist das aber längst nicht für jede*n vorranging. Für viele Menschen gibt es dringendere Sorgen, Probleme und Wünsche, z.B. die Sorge um die Familie im Heimatland oder bevorstehende Amtstermine. Versuche deshalb, es nicht persönlich zu nehmen, wenn jemand kurzfristig absagt oder nur unregelmäßig zu deinem Angebot erscheint. Es kommt auch vor, dass jede Woche andere Leute an den Angeboten teilnehmen. Das kann an den genannten Gründen liegen aber auch an äußeren Umständen, wie z.B. an einem Umzug in eine eigene Wohnung.
Habe im Blick, dass die Muttersprache für viele Geflüchtete oft das einzige ist, was sie aus ihrem Herkunftsland mitnehmen konnten. Dementsprechend wichtig kann die eigene Sprache für geflohene Menschen sein bzw. kann sie an Bedeutung gewinnen. Sie kann eine der wenigen Rückzugsmöglichkeiten darstellen und Sicherheit spenden.
Überlegungen und Tipps für die Sprachbegleitung
Wenn du dich ehrenamtlich als Sprachbegleitung engagieren möchtest, kann es hilfreich sein, dich einmal selbst zu fragen, warum du im Bereich der Sprache tätig werden willst. Bist du z.B. neugierig auf deinen eigenen und andere Zugänge zu deiner Sprache? Kannst du dich noch daran erinnern, wie du selbst diese Sprache erlernt hast und vielleicht auch auf diese Fähigkeiten zurückgreifen? Und: Hast du Interesse an den Menschen, die diese Sprache erlernen wollen und an ihren Hintergründen?Um dich selbst nicht zu überfordern, solltest du immer mal wieder überlegen, ob der zeitliche Umfang deines Engagements für dich noch in Ordnung ist. Überlege außerdem, ob du lieber mit mehreren Menschen gemeinsam oder vielleicht nur im Zweier-Kontakt arbeiten möchtest. Dabei solltest du dich immer wieder fragen, wo deine eigenen Grenzen liegen. Sei es in der Intensität der Begleitung, in den persönlichen Beziehungen aber auch bei Fragen zur Sprache oder zu ganz anderen Themen. Es ist ganz normal, nicht alles zu wissen, nicht immer Zeit zu haben und nicht alles zu können. Wenn du dir darüber bewusst bist, ist es einfacher für dich diese Grenzen auch zu wahren und zu artikulieren.
Die eigenen Erwartungen an die Tätigkeit als Sprachbegleitung und an die Lernenden bewusst zu hinterfragen ist ebenfalls sinnvoll. Sich z.B. zu fragen, warum eine Person manche Informationen nur sehr langsam verinnerlichen kann, was sie vielleicht anderes im Kopf haben könnte hilft, um kein pauschales Bild vom Gegenüber zu entwickeln und eigenen Enttäuschungen vorzubeugen.
Beachte außerdem, dass die Muttersprache vieler Menschen aus ganz anderen Schriftzeichen besteht und manche Menschen gar nicht die Möglichkeit hatten, überhaupt Schreiben und Lesen zu lernen. Es kann also sein, dass es erstmal darum geht, das deutsche Alphabet kennenzulernen. Diese Form von Unterricht wird "Alphabetisierung" genannt und erfordert viel Wissen, Zeit und Kontinuität. Solche Unterrichtsformen sollten in den meisten Fällen von professionellen Lehrkräften durchgeführt werden.
Für die Praxis
Als Grundsatz für die Sprachbegleitung kann festgehalten werden: Lernen im Kontext! Das heißt der Fokus sollte darauf gerichtet sein, ob das Lernen und der Wortschatz den Bedürfnissen der Geflüchteten und ihrer aktuellen Lebenssituation in Deutschland entsprechen. Für die meisten ist es viel wichtiger, ein Behördenformular verstehen und ausfüllen zu können als die Formen des Konjunktivs zu lernen.Ideen
- z.B. Prospekte mitbringen, darüber sprechen, was gebraucht wird
- oder einen Stadtplan; zeigen, wo was zu finden ist
- in die Stadt gehen / nach dem Weg fragen usw.
- Verständnis üben, also die Bedeutung des Gesagten wirklich verstehen
- dort hingehen, wo die Sprache gebraucht wird: z.B. eine Busfahrkarte im Bus kaufen, in den Supermarkt gehen usw.
Es gibt viele verschiedene Sprech-Kulturen. Um Missverständnisse zu vermeiden hilft es, übliche deutsche Sprechweisen und Gesten, zum Beispiel zur Begrüßung, kennenzulernen.
Eine Sensibilität für unterschiedliche kulturelle Bezugs- und Lernsysteme ist für die Sprachbegleitung wichtig. Überfordere dich selbst und deinen Gegenüber nicht mit zu vielen Inhalten, zu viel Wortschatz oder einem schnellen Lern-Tempo.
Grundsätzliches zur ehrenamtlichen Sprachbegleitung
Ein professioneller Sprachkurs kann durch die ehrenamtliche Sprachbegleitung nicht ersetzt werden! Das Geben und Leiten von Sprachunterricht sollte Profis überlassen werden, die dafür ausgebildet sind. Es geht damit ein hohes Maß an Verantwortung und Zeitaufwand einher. Freiwillige Sprachbegleitung hingegen hilft Geflüchteten, sich im Alltag immer selbstständiger zurecht zu finden. Nur in den Sprachkursen der Integrationskurse (siehe Glossar) können offizielle Zertifikate durch regelmäßige Teilnahme und das Ablegen von einer Prüfung erlangt werdenMaterial
Als Grundausstattung zum gemeinsamen Lernen reicht es, Zettel, Stift und Wörterbuch parat zu haben. Das Aufmalen und Schreiben von Gegenständen und Begriffen kann oft sehr hilfreich sein. Praktisch ist es auch, wenn du ein Smartphone hast und dich mit den verschiedenen Funktionen und Apps auskennst. Damit kannst du oft sehr schnell Begriffe übersetzen. Es kann ebenfalls nützlich sein, sich gemeinsam Fotos und auch Videos angucken zu können. Über solche Hilfsmittel kannst du einfach ins Gespräch mit deinem Gegenüber kommen und ihr könnt z.B. über eure Familien und Musiker*innen etc. sprechen.Für viele Menschen ist es sehr hilfreich, wenn Begriffe visualisiert werden. Versuche, alles womit du arbeiten möchtest, interaktiv mit den Lernenden zu nutzen und überlasse ihnen, wenn möglich, den meisten Redeanteil.
Angebote der Stadtbibliothek Bremen
Die Zentralbibliothek am Wall sowie ihre Zweigstellen in den Stadtteilen stellen ein nützliches Angebot an Literatur und Handbüchern rund um Sprachbegleitung und -vermittlung zur Verfügung (siehe "Interkulturelles Bibliotheksangebot"). Im Sonderbestand "Willkommen in Deutschland" (zu finden im 2. Obergeschoss in der Zentralbibliothek am Wall) findest du u.a. viele Materialien zum Thema "Deutsch als Zweitsprache" aber auch zweisprachige Kinderbücher oder Literatur zu interkulturellen Kompetenzen. Dort findest du auch weiterführende Flyer sowie eine Linksammlung, um auch Online-Angebote gezielt nutzen zu können. Medientipps und Beispiele für deine Tätigkeit kannst du auch unter folgendem Link finden: http://www.stabi-hb.de/Katalog.html
Außerdem können Führungen durch die Stadtbibliothek für freiwillige Sprachbegleiter*innen und auch für Geflüchtete gebucht werden. Um eine Führung zu buchen, melde dich entweder direkt bei der Stadtbibliothek, kontakt@stadtbibliothek-bremen.de oder bei Franziska Suckut, suckut@gemeinsam-in-bremen.de.
Bibliothek
In unserer Bibliothek findest du vielseitige Material-Vorschläge u.a. von Freiwilligen, die z.B. für verschiedene Altersstufen und Sprach-Niveaus konzipiert sind
Zum Einsteigen
Zum Einstieg kann der Ordner mit dem Titel „mein Deutschland" von Langenscheidt ein gutes Hilfsmittel sein, ebenso wie die Angebote von Klett: Klett: Ein guter Start - Deutsch für Flüchtlinge und Asylsuchende
Informationen zu Sprachkursen bzw. Integrationskursen für Geflüchtete
Geflüchtete Menschen können unter bestimmten Umständen an einem Integrationskurs (= Sprachkurs) teilnehmen bzw. sind sogar dazu verpflichtet.Generell gilt, dass nur Menschen an einem Integrationskurs teilnehmen können, die einen Aufenthaltstitel, sprich eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis (s. Glossar), erhalten haben. Sie haben ein Anrecht auf einen Integrationskurs und können dieses geltend machen. Verpflichtend sind Integrationskurse für Menschen mit Aufenthaltstitel, die nicht genügend Deutschkenntnisse vorweisen können. Wer zu einem solchen Kurs verpflichtet ist, stellt die Ausländerbehörde fest.
Vertiefende Informationen kannst du auf der Homepage des BAMF nachlesen.
Zudem kannst du dort auch ein Merkblatt bzgl. der Integrationskurse auf vielen verschiedenen Sprachen.
- Bedarf
- Möglichkeiten
- Lebenssituation geflüchteter Kinder
- Kinder sind Kinder
- Praktische Tipps
Ehrenamtliche Kinderbetreuung
Bedarf an Kinderbetreuung in den Sammelunterkünften
Der Bedarf an Kinderbetreuung in den Übergangswohnheimen und Notunterkünften für geflüchtete Menschen ist groß. Viele Eltern warten noch auf Kindergarten- oder Schulplätze für ihre Kinder, denn die Organisation der Betreuungsplätze ist zeitaufwendig.Regelmäßige Kinderbetreuung kann geflüchteten Kindern das Ankommen in der neuen Stadt deutlich erleichtern. Bezugspersonen von hier kennenzulernen, kann ihnen die Scheu vor dem fremden neuen Land nehmen. Zudem kommen sie spielerisch in Kontakt mit der deutschen Sprache.
Viele der Sammelunterkünfte betreiben Spielzimmer, die zwar mit Spiel- und Bastelmaterial ausgestattet sind, jedoch nur geöffnet werden, wenn die Betreuung durch Erwachsene gewährleistet ist. So kann es passieren, dass manche Spielzimmer aus Mangel an Betreuenden nicht täglich oder nur wenige Stunden am Tag zugänglich sind. Für Kinder, gerade für diejenigen, die noch keinen Betreuungsplatz haben, sind diese Spielzimmer jedoch ein wichtiger Bezugsort und neben dem Zimmer, in dem sie mit ihrer Familie untergebracht sind, oft auch der einzige.
Möglichkeiten der Kinderbetreuung durch Freiwillige
Es liegt also nahe, wie du dich ehrenamtlich in der Kinderbetreuung einbringen kannst. Du könntest regelmäßig eine Betreuungszeit in einem Übergangswohnheim oder einer Notunterkunft übernehmen oder ein bereits bestehendes Team unterstützen. Mit mehreren Betreuenden ist es entspannter zu arbeiten, und man fühlt sich nicht allein für alles verantwortlich.Es ist auch möglich, ältere Kinder einer Familie stundenweise außer Haus zu betreuen, zum Beispiel einen kleinen Ausflug zu unternehmen. Das sollte natürlich mit den Eltern und der Einrichtungsleitung abgesprochen werden und auch im Interesse der Kinder liegen. Geflüchtete Kinder sollten nicht von ihren Eltern getrennt werden, wenn sie das nicht möchten.
Um als Freiwillige/r mit Kindern zu arbeiten, brauchst du ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dies wird Freiwilligen kostenlos ausgestellt und dazu braucht es die Bestätigung durch den Träger, bei dem du in der Kinderbetreuung eingesetzt bist.
Zur Lebenssituation geflüchteter Kinder
Jedes der Kinder in den Sammelunterkünften hat einen Fluchthintergrund. Vielen fehlt eine enge Bezugsperson, manchen sogar ein Elternteil. Viele haben ihre Eltern in großer Hilflosigkeit und Verzweiflung erlebt, was sie unter Umständen stark verunsichert hat. Sie wurden aus ihrem Lebensumfeld im Herkunftsland gerissen. Regelmäßige Tagesabläufe müssen sich erst wieder entwickeln. Das ist eine große Herausforderung für die jungen Menschen, der sie auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Tempo begegnen. Das kann sich auch während deiner ehrenamtlichen Betreuungstätigkeit zeigen. Ein Kind wirkt vielleicht schüchtern und in sich gekehrt, es will nicht mitspielen. Ein anderes Kind ist schnell frustriert, wenn es etwas nicht schafft oder bei einem Spiel verliert. Wiederum andere Kinder laufen orientierungslos durch das Spielzimmer, schaffen es aber nicht, sich in eine Tätigkeit zu vertiefen. Eventuell sind auch Kinder dabei, die schon früh selbstständig sein mussten und es gar nicht gewöhnt sind, betreut zu werden. Andere Kinder werden schnell aggressiv. Diese Verhaltensweisen zeigen keineswegs, dass die Kinder dein Betreuungs- und Spiel-Angebot nicht schätzen oder schlecht erzogen sind. Es zeigt, dass sie noch am Anfang der Verarbeitung ihrer Erlebnisse stehen.Es ist möglich, dass ein Kind, das sich verhaltensauffällig zeigt, gerade mit schweren Erinnerungen konfrontiert ist. Überlege, was dir selbst guttun würde, wenn es dir schlecht geht. Du kannst deine Nähe anbieten, das liebste Spielzeug in die Hand geben, zusammen aus dem Fenster gucken, einfach da sein. Scheue auch nicht, dir Hilfe zu holen, wenn dir die Situation zu heikel wird. Du bist nicht alleine verantwortlich. Versuche bitte nicht, die Kinder zu therapieren. Sie können sich selbst in ihrem eigenen Tempo heilen. Wenn sie dabei Hilfe brauchen, dann professioneller Art. Es ist hilfreich, wenn du einfach da bist, als weitere Bezugsperson und weißt, dass sich die Kinder und ihre Eltern in einer Ausnahmesituation befinden.
Die Familien waren vor ihrer Flucht eingebunden in ihr Bezugssystem, das aus vertrauten Menschen, Räumen und eingespielten Handlungsweisen bestand. Was früher gut funktioniert hat, ist jetzt oft nicht mehr möglich. Es braucht Zeit, ein neues Bezugssystem zu etablieren.
Eine Situation, in der Lebensgefahr selbst erlebt oder bei jemand anderem beobachtet wird, ist ein traumatisches Ereignis. Wenn ein Mensch sich weder gegen die Gefahr wehren, noch davor fliehen konnte, kann das Erlebte eine Traumatisierung herbeiführen. Das bedeutet, das Erlebte wird zum Selbstschutz abgespalten, verbleibt jedoch im Unterbewusstsein. Das lässt sich mit einer Wunde vergleichen, die nicht verheilen kann.
Nicht alle Geflüchteten sind traumatisiert! Insbesondere Kinder, sind in der Regel in der Lage, sich von traumatischen Ereignissen zu erholen. Das dauert unterschiedlich lange. Neben den seelischen Wunden, die viele geflüchtete Kinder mitbringen, sollte vor allem ihre Stärke gesehen werden. Sie und ihre Eltern haben haben Großes geleistet, indem sie durch die gefährliche Flucht in eine ungewisse Zukunft ihr Leben in Sicherheit brachten.
Kinder sind Kinder
Alle Kinder, egal ob mit oder ohne Fluchthintergrund, verarbeiten Erlebnisse aller Art durch das Spielen. Gerade deshalb ist es so sinnvoll, ihnen einen klaren und kindgerechten Raum dafür zu bieten. Ein gleichbleibender Ort, wie bspw. das Spielzimmer und regelmäßige Zeiten geben Sicherheit und Orientierung. Daher macht es Sinn, wenn die Einrichtungsleitung die Kinder und ihre Eltern schon vorher informiert, wann welches Angebot stattfindet. So können sie sich darauf einstellen und freuen.Am hilfreichsten sind Erwachsene, die Kindern eine stabile und konstante Beziehung anbieten. Wenn du dich als Bezugsperson anbietest, kannst du das soziale Lernen der Kinder mitgestalten und ihnen ermöglichen, Gemeinsamkeit zu erleben und zu genießen. Es geht dabei nicht darum, die Elternrolle zu übernehmen, sondern zusätzlich regelmäßig da zu sein. Das Erziehen gehört nicht zu deiner Aufgabe. Kinder haben unterschiedliche Interessen. Es hilft ihnen, in ihren Fähigkeiten bestärkt zu werden. Sehe es als Schatzsuche statt als Fehlersuche!
Praktische Tipps
Um die unterschiedlichen Interessen der Kinder anzusprechen kann es Sinn machen, ein themenspezifisches Angebot zu gestalten und vorher darüber zu informieren. So können sie selbst entscheiden, welche Angebote sie mögen und welche nicht. Im freien Spiel hingegen suchen sich die Kinder selbst, was sie gerade brauchen. Je nachdem, wie viele Kinder im Raum sind, könnte das unübersichtlich werden – muss es aber nicht. Ein altersspezifisches Angebot könnte in der Praxis schwierig umzusetzen sein. Die große Schwester wird nur schwer verstehen, warum jetzt nur ihr kleiner Bruder mitspielen darf.Turnen oder Tanzen ermöglichen es, sich reichlich zu bewegen und auszutoben. was gerade in den kalten Monaten wichtig ist. Es fördert die Motorik und hilft, Spannungen abzubauen. Basteln schult die Feinmotorik und stärkt die Selbstwirksamkeit. Die Kinder üben, sich in eine Sache zu vertiefen und erleben, etwas geschafft zu haben. Gesellschaftsspiele und Spiele mit klaren Abläufen und Regeln stärken Gemeinsamkeit. Kinder lernen dabei, sich an Absprachen zu halten und Kompromisse einzugehen. Singen fördert ebenfalls Gemeinschaft und wenn es sich um deutsche Lieder handelt, auch den Zugang zur deutschen Sprache. Kinder verarbeiten im Rollenspiel Erlebtes. Es fördert soziales Lernen.
Vielleicht enthält dein Betreuungs-Angebot auch verschiedene Komponenten. Rituale schaffen zusätzlich Sicherheit und geben deinem Angebot einen Rahmen. Zum Beispiel ein Anfangskreis und Abschlusskreis geben klare Struktur über den Beginn und das Ende von gemeinsamer Spielzeit, und jedem/jeder die Möglichkeit, sich einzubringen und von allen gehört zu werden. Wenn viele der teilnehmenden Kinder relativ verhaltensauffällig und somit schutzbedürftig sind, sollte die Betreuung im Idealfall gleich von mehreren Erwachsenen geleistet werden. So kann sich eine Betreuungsperson ganz einem bestimmten Kind widmen, wenn es das braucht. Vielleicht weißt du auch von Freunden, die sich ebenfalls engagieren wollen?
Gestalte dein Angebot thematisch und zeitlich so, dass es auch deinen Interessen entspricht und sich mit deinen anderen Terminen vereinbaren lässt. Für die Kinder ist es wichtig, dass du regelmäßig da bist. Sollte es mal drunter und drüber gehen, zweifele nicht gleich an deinen pädagogischen Fähigkeiten, sondern gib dir und den Kindern Zeit, euch aufeinander einzustellen.
Wir organisieren regelmäßige Austauschtreffen bei denen du dich mit anderen Freiwilligen besprechen kannst. In Fortbildungen erhältst du weitere wertvolle Tipps, um den Herausforderungen in der freiwilligen Betreuung von geflüchteten Kindern zu begegnen.
- Allgemeines zur Begleitung
- Worauf achten bei Terminen?
- Behördliche Zuständigkeiten
- Hilfreiche Links
Begleitung zu Behörden, Ämtern und Ärzt*innen
Allgemeines zur Begleitung
Geflüchtete Menschen müssen in ihrer ersten Zeit in Deutschland viele Dinge regeln. Beispielsweise können Termine bei der Ausländerbehörde anstehen sowie z.B. auch beim Sozialamt. Natürlich ist auch medizinische Versorgung wichtig, die für Geflüchtete in Deutschland vom Sozialamt getragen und oft über das Gesundheitsamt festgestellt wird.Solche Termine stellen häufig eine große Herausforderung für geflüchtete Menschen dar, besonders, wenn sie sich gerade in der anspruchsvollen Phase des Ankommens befinden, vieles im Kopf haben, verarbeiten müssen und oft die deutsche Sprache noch nicht gut sprechen und verstehen können.
Du kannst unterstützen, indem du Geflüchtete zu Terminen bei Behörden und Ämtern, oder beispielsweise auch zu einem Arztbesuch, begleitest. Natürlich muss deine Begleitung im Einverständnis mit den betreffenden Personen stattfinden.
Da in Deutschland ausschließlich die deutsche Sprache als Amtssprache anerkannt ist und dementsprechend Angestellte keine anderen Sprachen sprechen dürfen, kann es schnell zu unüberwindbaren sprachlichen Kommunikationsproblemen kommen. Alleine aus diesem Grund ist dein Angebot zur Begleitung eine große Hilfe. Wichtig ist dabei, dass du vorab mit deinem Gegenüber eine schriftliche Vollmacht vereinbarst und ihr diese beide unterzeichnet. Eine solche Vollmacht sollte zu allen Terminen mitgebracht werden, damit du für dein Gegenüber übersetzen und Auskünfte erhalten kannst. Für viele Termine kann auch im Vorhinein ein*e Dolmetscher*in beantragt werden. Du kannst auch unterstützen, indem du die Beantragung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers übernimmst.
Deine Begleitung und sprachliche Unterstützung ist wertvoll und sehr hilfreich. Bitte versuche aber nicht, die Person die du begleitest rechtlich zu beraten. Von einer solchen Beratung hängt sehr viel ab. Außerdem ändern sich die Bestimmungen zum Asylverfahren und Aufenthalt oft. Das macht es schwer, alles im Blick zu behalten. Überlasse die rechtliche Beratung den Profis und gehe ggf. mit der Person, die du begleitest, zu einer Rechtsberatung oder einem Anwalt. Auch Entscheidungen solltest du nicht für die Person treffen, sondern ihr lediglich zum Erlangen einer Wissensgrundlage verhelfen, mit Hilfe derer sie selbst ihre Entscheidungen treffen kann.
In Deutschland Schutz zu suchen vor Krieg und Diskriminierung im Herkunftsland bedeutet auch, in der neuen Umgebung Schutz im Umgang mit persönlichen Anliegen zu finden. Die Familienstrukturen, -biographien und evtl. -probleme der Menschen, die du unterstützt, solltest du unbedingt vertraulich behandeln. Dazu gehört auch, ihre Privatsphäre zu achten, also zum Beispiel die Wohnung einer geflüchteten Person nicht ohne deren Einstimmung zu betreten.
Worauf du vor und während der Termine achten kannst
Möchtest du eine oder mehrere Personen zu behördlichen Terminen begleiten, solltest du den anstehenden Termin im Vorfeld mit der Leitung der jeweiligen Unterkunft absprechen. So weiß die Leitung Bescheid und kann dir u.a. sagen, ob es schon andere Termine bei derselben Stelle gab und wie der aktuelle Stand ist. Auch neue Termine solltest du stets mit der Unterkunftsleitung absprechen, damit es zu keinen Missverständnissen oder Doppelterminen kommt. Generell gilt natürlich: Termine immer so frühzeitig wie möglich ausmachen.Für die Person, die du begleitest, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte sie während der Termine und im Zusammenhang mit ihrem Anliegen hat. Darüber könnt ihr euch gemeinsam informieren, z.B. bei einer Beratungsstelle für Flüchtlinge. Oftmals werden für einen Termin bestimmte Dokumente angefordert. Du kannst deinem Gegenüber dabei helfen, herauszufinden welche Dokumente mitgebracht werden müssen. Vielleicht könnt ihr auch gemeinsam angeforderte Dokumente besorgen und ggf. Formulare oder Anträge im Vorhinein zusammen durchgehen und ausfüllen. Du kannst außerdem darauf achten, alle relevanten Schreiben gründlich zu lesen und auf evtl. bestehende Fristen zu achten (Fristen werden oft am Ende in der sogenannten "Rechtsbehelfsbelehrung" aufgeführt).
Darüber hinaus kann es hilfreich sein, eine Kopie der Aufenthaltsgestattung mitzubringen, um z.B. den Namen (die Schreibweise) schriftlich vorliegen zu haben. Wenn Mitarbeiter*innen der Behörde oder des Amtes mitgebrachte Dokumente einbehalten wollen, bestehe auf eine Kopie der Dokumente oder besser noch, lasst nur die Kopien dort und nehmt die Originale wieder mit. Für den weiteren Schriftverkehr und Benachrichtigungen ist es sehr wichtig, dass die Person, die du zu dem Termin begleitest, immer ihre aktuelle postalische Anschrift angibt! Das ist gerade dann sehr wichtig, wenn die Person schon in einer eigenen Wohnung lebt. Nach dem Auszug aus einer Sammelunterkunft ist es wichtig, sich anfangs regelmäßig zu erkundigen, ob dort noch Briefe für den ehemaligen Bewohner oder die ehemalige Bewohnerin eingegangen sind.
Gerade während des Übergangs von einer Sammelunterkunft in eine eigene Wohnung ist eine Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten und die Begleitung zu Terminen besonders wichtig. Deine Unterstützung kann geflüchteten Menschen gerade nach dem Aufenthalt in der Sammelunterkunft helfen, offizielle Schreiben besser zu verstehen und zu bearbeiten.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Schutzsuchende von den Mitarbeitenden der Ämter und Behörden oftmals besser behandelt werden, wenn eine Begleitperson dabei ist. Deine Begleitung kann also dazu beitragen, dass Termine gerecht ablaufen und die Geflüchteten ihre Rechte wahrnehmen können. Auch deine sprachliche Vermittlung ist eine große Unterstützung und verhilft sowohl zu einem reibungslosen Ablauf der Termine als auch zum Verständnis der Sachlagen.
Zuständige Ämter, Behörden und Institutionen
Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Das gilt vor einer Entscheidung im Asylverfahren als auch danach, unabhängig davon, ob der Entscheid positiv oder negativ ist.Für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung regelt das Sozialamt die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Auch die Kosten für die Gesundheitsvorsorge, die in Bremen über die AOK Bremen/Bremerhaven verwaltet werden, übernimmt das Sozialamt. Die Geflüchteten sind nicht über die AOK "versichert", sondern lediglich von ihr "betreut". Die Gesundheitskarte der AOK ermöglicht dennoch einen einfachen und regulären Zugang zum Gesundheitssystem und zu medizinischer Versorgung. Der Umfang der Leistungen ist an den der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt. Es gibt allerdings auch viele Ausnahmen: Z.B. können die Kosten für manche zahnärztlichen Untersuchungen oder eine langfristige psychotherapeutische Behandlung in der Regel nicht übernommen werden. In solchen Fällen können aber Anträge für die Kostenübernahme gestellt werden. Das Sozialamt beauftragt das Gesundheitsamt in vielen Fällen, um festzustellen ob eine medizinische Behandlung stattfinden sollte. Die Einschätzung des Gesundheitsamtes ist ausschlaggebend für die eventuelle Kostenübernahme der Behandlungen. Begleitung durch Vertrauenspersonen zu einem Arzttermin kann sehr hilfreich sein, um alle Beschwerden genau artikulieren und die Behandlungsvorschläge richtig verstehen zu können. Auch für solche Termine ist die Unterstützung durch eine*n Dolmetscher*in oft empfehlenswert. Solltest du eine Person zu einem Arzttermin begleiten, gilt natürlich auch für dich die Schweigepflicht.
Ebenfalls über das Sozialamt laufen auch die Erstausstattung für Neugeborene, die Kostenübernahme von Mieten und Schulanmeldungen. Bei den Anmeldungen kann Unterstützung sinnvoll sein, ebenfalls bei der Antragsstellung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz für die Kostenübernahme von Lehrmaterialien sowie für das Mittagessen im Falle einer Ganztagsschule. Hierfür müssen ebenfalls Anträge zur Kostenübernahme gestellt werden. Unbedingt zu beachten ist: Kinder, die mit ihrer Familie in einem Wohnheim leben, werden durch die bzw. den Sozialarbeiter*in vor Ort beim Kindergarten oder der Schule angemeldet. Deine Unterstützungsangebote solltest du also auch in diesem Fall mit der jeweiligen Heimleitung absprechen.
Für Menschen mit einem zuerkannten Aufenthaltstitel ist das Jobcenter zuständig für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie für Zusatzleistungen wie Erstausstattungen. Gerade beim formellen Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zu der finanziellen Unterstützung des Jobcenters kann deine Begleitung hilfreich sein. Es muss z.B. alle sechs Monate ein Weiterbewilligungsantrag eingereicht werden. Damit die Leistungen ohne Unterbrechungen gezahlt werden, muss ein solcher Antrag frühzeitig gestellt werden. Auch bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels sollte schnellstmöglich eine Kopie der Verlängerung an das Jobcenter weitergeleitet werden, damit die Zahlungen nicht zum ursprünglichen Datum des Aufenthaltstitels enden oder dadurch Lücken entstehen. Von diesen frühzeitig durchzuführenden Schritten kannst du der Person, die du unterstützt, berichten und ihr dabei helfen. Hierfür wird ebenfalls eine Vollmacht benötigt. Vorlagen für Vollmachten gibt es beim Jobcenter selbst.
Hilfreiche Links
Begleitgruppe für Geflüchtete und Migrant*innen:http://acompabremen.blogsport.de/
Informationen vom Jobcenter in mehreren Sprachen:
http://www.jobcenter-bremen.de/site/mehrere_sprachen/
Informationen zum Girokonto bei der Sparkasse:
Generell gilt, dass alle Menschen, die sich mit einem Ausweis oder einem Dokument zur Identitätsfeststellung ausweisen können, die Möglichkeit haben ein Konto einzurichten. Bei der Sparkasse können auch Menschen, die nur den Duldungs-Status haben, ein Konto eröffnen. Dafür wird oft eine Meldebescheinigung benötigt.
https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/s/sparkassen-girokonto-informationen-fuer-fluechtlinge-und-helfer.html
Hilfestellungen für ärztliches Fachpersonal und Begleiter*innen:
http://www.setzer-verlag.com/epages/79584208.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/79584208/Categories/Download
Suchmaske für mehrsprachige Ärzte und Ärztinnen:
https://www.kvhb.de/dsearch/fach%C3%A4rzte
Sprinter Bremen, stellen nach Absprache kostenlose Übersetzer*innen in 14 Sprachen:
http://foerderwerk-bremen.de/content/view/349/405/
Informationen darüber, wie ein neugeborenes Kind registriert werden kann, auch wenn die Eltern keine Pässe besitzen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/2-auflage-so-registrieren-sie-ihr-neugeborenes-kind-informationen-fuer-gefluechtete-jetzt-onl/
Wenn ein Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen wurde, sprich der Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz erteilt wurden, ändern sich die Zuständigkeiten der Ämter und die Leistungsvergabe. Zum detaillierten Nachlesen:
http://www.aktiv-fuer-fluechtlinge-rlp.de/fileadmin/Dateien/Downloads/leitfaden_uebergang_1310.pdf
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Glossar
Einleitende Worte zum Glossar
Wer Kontakt zu geflüchteten Menschen hat, wird oft auf Fachbegriffen und Abkürzungen rund um das Asylverfahren stoßen. Diese Begriffe muss natürlich niemand alle kennen - sie sind oft kompliziert und viele klingeln ähnlich. Gerade deswegen haben wir sie hier nochmal aufgeführt.A
Asylrecht: Das Recht auf Asyl ist in der deutschen Verfassung niedergeschrieben. Es ist in Deutschland ein Grundrecht. Dieses Grundrecht wurde allerdings seit dem sogenannten Asylkompromiss 1993 deutlich eingeschränkt. Seit 1999 liegt das Asylrecht im Aufgabenbereich der Europäischen Union, welche aber viele nationale Asylrechtssprechungen weiterhin gelten lässt. In den Asylrechtsreformen seit 2014 wurde das Asylrecht in Deutschland erneut verschärft.Zum Nachlesen: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/asylrecht.html
Aufenthaltsgestattung/-erlaubnis: Die Aufenthaltsgestattung bzw. -erlaubnis ist ein zeitlich begrenzter Aufenthaltsstatus der z.B. aus familiären Gründen, zum Ausführen und Beenden einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit oder aus politischen und humanitären Gründen erteilt werden kann. Eine solche Aufenthalserlaubnis kann verlängert werden, wenn z.B. eine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, kann aber auch beendet werden, wenn eben z.B. eine Ausbildung abgeschlossen wurde. Seit kurzem ist an eine Aufenthalsgestattung und eine evtl. Verlängerung auch die verpflichtende Teilnahme an einen Integrationskurs geknüpft. Jede Person, die einen Asylantrag gestellt hat, erhält erstmal eine Aufenthaltsgestattung, bis im Asylverfahren entschieden wurde.
Asylverfahren: Im Asylverfahren wird, nach dem Stellen des Asylantrags, vom BAMF geprüft, ob einer Person in Deutschland Asyl gewährt wird oder nicht bzw. welchen (evtl. vorübergehenden) Aufenthaltsstatus die betreffende Person erhält oder ob sie direkt zur Ausreise aufgefordert wird.
Asylantrag: Wenn geflüchtete Personen nach Deutschland kommen, sollten sie sich als erstes bei einer Erstaufnahmestelle melden. Dort werden sie registriert (manchmal zum ersten Mal, manchmal wurden sie schon in anderen EU- und nicht-EU-Ländern registriert). An dieser Stelle sollte der Wunsch geäußert werden, einen Antrag auf Asyl stellen zu wollen. Der tatsächliche Asylantrag wird dann beim BAMF gestellt. Beim Stellen des Antrags werden Fotos von der betreffenden Person gemacht, es werden Fingerabdrücke genommen und in manchen Fällen wird ein 25-Fragen-Katallog gestellt, z.B. nach dem Herkunftstaat, der Familie und dem Einreiseweg. Wurde ein Asylantrag gestellt, erhält die Person zunächst eine Aufenthaltserlaubnis.
Asylberechtigung: Eine Asylberechtigung erhalten alle Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden. Wie anerkannte Flüchtlinge erhalten auch Asylberechtigte zunächst eine Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre sowie eine Arbeitserlaubnis. Dann werden Die Asyl- bzw. Schutzgründe erneut überprüft. Sollte die Asylberechtigung nicht wiederrufen werden, kann eine Niederlassungserlaubnis erfolgen.
Abschiebung: Eine Abschiebung ist die unter Zwang durchgesetzte Ausreisepflicht.
Anhörung (im Asylverfahren): Die Anhörung ist der wichtigste Schritt im Asylverfahren. Bei dieser Anhörung hat die geflüchtete Person die Chance geltend zu machen, warum er oder sie geflohen ist und vor allen, warum eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist. Auf der Grundlage des Protokolls aus der Anhörung wird die Entscheidung über die Asylberechtigung getroffen.
Aufenthaltsstatus / Aufenthaltstitel: Mit dem Aufenthaltstatus ist der asylrechtliche Status einer Person gemeint, die sich in Deutschland aufhält.
Asylbewerberleistungsgesetz: Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wird festgelegt, welche Leistungen zur Grundsicherung der Existenz an Asylsuchende mit Duldung oder einem bestimmten Aufenthaltstitel in Deutschland gewährt werden.
Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn das Asylverfahren negativ entschieden wurde, es aber rechtliche oder tatsächliche Gründe gibt, warum eine Person nicht ausreisen kann. Rechtliche Gründe können z.B. eine schwere Erkankung sein, tatsächliche Gründe können u.a. fehlende Flugverbindungen sein. Die Aufenthaltserlaubnis wird für 6 Monate ausgestellt und kann so lange verlängert werden, bis die Gründe wegfallen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis ist ein Familiennachzug nicht mögich (siehe "Familiennachzug").
Ausländerbehörde: In der Ausländerbehörde wird sich mit mit "Aufenthalt und Einbürgerungen" in Bremen befasst. Hier werden die Anträge auf Asyl gestellt. Die Hauptstelle der Ausländerbehörde Bremen befindet sich in der Stresemannstraße 48, 28207 Bremen.
Ausreiseverpflichtung: Wenn eine Person eine "Ausreiseverpflichtung" erhalten hat, ist das Asylverfahren negativ abgeschlossen und die Person wird aufgefordert Deutschland zu verlassen. Eine Ausreiseverpflichtung kann unter bestimmten Umständen aufgeschoben werden (siehe "Duldung").
B
BAMF: "BAMF" wird oft als Abkürzung für das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" benutzt. Im Aufgabebereich des BAMF liegt unter anderem die Prüfung der Asylanträge.Büma: "Büma" ist die Abkürzung für die "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender". Diese Bescheinigung gilt als Ausweisersatz und ist für die Dauer des Asylverfahrens gültig.
BfF: Die Abkürzung "BfF" steht für "Beratungsstelle für Flüchtlinge". Allein von der AWO Bremen gibt es in Bremen fünf solcher Beratungsstellen. Auch von anderen Trägern gibt es Beratungsstellen für Geflüchtete. Die Beratungen sind kostenlos. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Momentan ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
C
Case-Manegment: Als Case-Managment wird die systematische Begleitung und Betreuung eines Falls bezeichnet. Ein solches Case-Managment findet für alle unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten statt und wird vom Jugendamt getragen.Clearingstellen/Clearingverfahren (bei UmAs): Das sogenannte Clearingverfahren wird in den Clearingstellen durchgeführt. Hierbei geht es u.a. darum, einen Vormund für die unbegleitete minderjährige geflohene Person zu finden, die medizinische und therapeutische Versorgung zu sichern, Familienzusammenführungen zu ermöglichen, sowie in manchen Fällen schon Asyl zu beantragen und den aufenthalsrechtlichen Titel zu klären. Clearingstellen müssen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe geleitet werden.
D
Duldung: Eine Duldung bezeichnet "die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung". Die Duldung ist keine Aufenthaltserlaubnis und gilt nur für 3 Monate (oft werden Duldungen immer wieder verlängert). Eine Duldung wird oft erteilt, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, z.B. wenn Ausweispapiere fehlen, es keine Flugverbindungen gibt oder eine Person ernsthaft erkrankt ist.Dublin-Verfahren/-Verordnung: In einem Dublin-Verfahren wird geprüft, ob ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Daraufhin kann eine Übersetzung einer asylsuchenden Person in das betreffende Land statt finden. Ein Dublin-Fall wird dann festgestellt, wenn die asylsuchende Person nachweislich über ein anderes europäisches Land nach Deutschland eingereist ist. Für manche Länder, wie z.B. momentan Ungarn, wird das Dublin-Verfahren aus humanitären Gründen vorübergehend ausgesetzt.
E
Entscheider*innen: Ein*e Entscheider*in ist die Person, die auf der Grundlage des Protokolls aus der Erstanhörung darüber entscheidet, ob der betreffenden asylsuchenden Person Asyl gewährt wird oder nicht. Die Entscheider*innen sind Mitarbeitende des BAMFsEAE: Die Abkürzung "EAE" steht für "Erstaufnahmeeinrichtung". Eine Erstaufnahmeeinrichtung der AWO Bremen befindet sich bei der ZAst (s. Z). In einer Erstaufnahmestelle verpflegen sich die Bewohner*innen nicht selbst. Siehe "Notunterkunft"
F
(ausgesetzter) Familiennachzug: Familiennachzug bedeutet, dass die Familie eines Familienangehörigens, der nach Deutschland geflohenen ist, unter bestimmten Umständen nach kommen kann und ebenfalls einen Aufenthaltstitel erhählt. Dazu muss der sich in Deutschland befindende Angehörige einen Aufenthaltstitel haben, über ausreichend Wohnraum verfügen und der Lebensunterhalt muss gesichert sein.Für Menschen die den Status des "subsidiären Schutzes" erhalten ist der Familiennachzug der Zeit ausgesetzt. Diese Regelung betrifft momentan vor allem Menschen aus Syrien.
Flüchtlingsschutz: Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten Personen, die glaubhaft machen können, dass sie von staatlichen oder auch nicht-staatlichen Akteur*innen verfolgt werden. Gründe für eine solche Verfolgung können u.a. die politische Überzeugung, die Nationalität, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder auch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein. Der Flüchtlingsschutz greift dann, wenn sich die betreffenden Personen nicht in ihrem Herkunftsland befinden und auch den Schutz dieses Landes aus Gründen der Verfolgung nicht wahrnehmen können und/oder wollen. Mit dem Status des Flüchtlingsschutzes wird eine Aufenthaltserlaubnis über 3 Jahre erteilt, der Arbeitsmarkt ist für die betroffenen Personen frei zugänglich und nach 5 Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Freiwillige Ausreise: Bei negativ Entscheidung im Asylverfahren werden die betroffenen Personen zur Ausreise zu einem bestimmten Datum aufgefordert. Treten die Personen diese Ausreise selbst an, wird diese als "freiwillig" bezeichnet.
G
H
I
Integrationskurs: Ein Integrationskurs setzt sich aus Sprach- und Orientierungskurs zusammen. Im Sprachkurs können die Teilnehmer*innen die deutsche Sprache bis zu dem B1-Niveau erlernen. Im sogenannten Orientierungskurs wird Wissen über die deutsche Rechtssprechung, die deutsche Geschichte und das deutsche kulturelle Bezugssystem vermittelt. Diese Integrationskurse sind für viele Migrant*innen verpflichtend und unumgänglich für eine spätere eventuelle Niederlassungserlaubnis.Inobhutnahme: "Inobhutnahme" bedeutet in diesem Fall, dass das Jugendamt für unbegleitete Minderjährige Ausländer / Geflüchtete zuständig ist und diese in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden.
J
Jugendamt: Das Jugendamt, bei welchem sich ein UmA als erstes meldet bzw. dem die Person übertragen wird ist gesetzlich verpflichtet die unbegleitete minderjährige Person umgehend in Obhut zu nehmen.K
Krankenkassenkarte: Im Land Bremen erhalten Asylsuchende eine Versicherten-Chipkarte und somit Zugang zum Gesundheitssystem. Diese Chipkarten ersetzen die einzeln ausgestellten und stigmatisierenden Krankenscheine.L
Leistungen: siehe "Asylbewerberleistungsgesetz"M
Meldung als Asylsuchender: siehe "Asylantrag"N
Notaufnahme: siehe "EAE"Notunterkunft: Als Notunterkunft werden solche Unterkünfte bezeichnet, die für Geflüchtete als erste Bleibe eingerichtet werden. Oft wurden und werden solche Notunterkünfte sehr schnell und temporär eingerichtet. Sie können sich u.a. auch in zeitweise umfunktionierten Räumlichkeiten, wie z.B. Sporthallen, befinden. Von diesen Notunterkünften aus sollten die Geflüchteten möglichst schnell in ÜWHs kommen und dann ggf. in eigene Wohnungen.
negativer Bescheid bzw. negativer Abschluss des Asylverfahrens: einen negativen Bescheid erhält die betreffende Person, wenn das Asylverfahren negativ entschieden wurde, d.h. wenn die betreffende Person keinen Aufenthaltstitel erhält (außer die Duldung bis zur Ausreise) und die Person zur Ausreise aufgefordert wird. Die Entscheidung erhält die betreffende Person per Post (siehe "Post").
Nationales Abschiebeverbot: Ein nationales Abschiebeverbot kann unter Umständen gelten, wenn die betreffende Person keinen sowohl keinen subsidiären Schutz, als auch keinen Flüchtlingsschutz oder keine Asylberechtigung erhalten hat. Solche nationalen Abschiebeverbote können ausgesprochen werden, wenn eine Abschiebung die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellen würde und im Zielland eine Bedrohung für Leib, Leben und Freiheit herrscht. In solchen Fällen erhalten die Betroffenen eine Aufenthalserlaubnis über ein Jahr. Diese Erlaubnis kann unter Umständen auch verlängert werden.
Niederlassungserlaubnis: Eine Niederlassungserlaubnis wird frühestens nach 5 Jahren gewährt. Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen u.a. der Lebensunterhalt selbstständig gesichert werden können, außerdem müssen gute Deutschkenntnisse vorliegen sowie keine Vorstrafen. Eine Niederlassungserlaubnis ist nicht befristet, mit ihr hat man freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Unter manchen Umständen, z.B. bei hochqualifizierten Fachkräften, ist die Niederlassungserlaubnis nicht an zeitliche Vorgaben gekoppelt.
O
P
Post: Natürlich muss der Begriff an dieser Stelle nicht erklärt werden. Trotzdem wurde er in dieses Glossar mit aufgenommen, da die Post und die postalische Ereichbarkeit für Asylsuchende von besonderer Bedeutung ist. Es werden sehr viele wichtige Dokumente und auch Termine, wie z.B. die Einladung zur Erstanhörung, per Post verschickt. Es ist für Asylsuchende von daher besonders wichtig, regelmäßig die Post zu überprüfen und immer eine gültige Adresse anzugeben. Wenn Briefe etc. nicht verstanden werden können ist es sehr wichtig sich diese übersetzen zu lassen.Q
R
Rechtsberatung: Viele Sachverhalte im Asylverfahren sind kompliziert. Oft braucht es rechtliche Beratung und Hilfe, z.B. um einen Widerspruch einzulegen.S
Sichere Herkunftsländer/-Staaten: Das BAMF bezeichnet die gesetzlich als sichere Herkunftssaaten definierten Länder als solche, "von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt."Zu den gesetzlich festgelegten sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" zählen: die Mitgliedsstaaten der EU, Ghana, Senegal, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina.
Aufgrund der sogenannten "Regelvermutung", dass die Sicherheit der Menschen in diesen Ländern gewährleistet ist, fallen viele Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern negativ aus.
Sprachkurs: siehe "Integrationskurs"
subsidiärer Schutz: Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die glaubhaft vorbringen können, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden wie z.B. Folter und willkürliche Gewalt durch internationale oder nationale bewaffnete Konflikte, droht. Sie müssen deutlich machen können, dass ihnen im Herkunftsland kein staatlicher Schutz gewährleistet ist. Dieser Subsidiäre Schutz greift dann, wenn kein Flüchtlingsschutz und keine Asylberechtigung gewährleistet wird. Der subsidiäre Schutz dauert 1 Jahr und kann um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden. Mit diesem Status können die Schutzsuchenden uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilhaben. In der deutschen Praxis ist ein Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz momentan ausgesetzt. Die Regelung des subsidiären Schutzes gilt zur Zeit vor allem für Menschen aus Syrien.
T
Trauma: Der Begriff Trauma kommt aus dem Griechischen und heißt so viel wie "Wunde". Im übertragenden Sinne lässt es sich als eine seelische Verletzung verstehen. Diese kann entstehen, wenn es zu "einer Überforderung der psychischen Schutzmechanismen durch ein traumatisierendes Erlebnis kommen kann. Als traumatisierend werden im Allgemeinen Ereignisse wie schwere Unfälle, Erkrankungen und Naturkatastrophen, aber auch Erfahrungen erheblicher psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt sowie schwere Verlust- und Vernachlässigungserfahrungen bezeichnet" (Deutsche Gesellschaft für Psychotraumatologie). Die Erlebnisse durch und auf einer Flucht können traumatisierend sein.U
UmAs (ehem. UmF): Die Abkürzung "UmA" steht für "unbegleitete minderjährige Ausländer". Diese Bezeichnung ist die aktuelle bezeichnung für alle minderjährigen Geflüchteten, weil diese in den meisten Fällen noch keinen Asylantrag gestellt haben, also offiziell nicht als Asylsuchende bzw. als Flüchtlinge bezeichnet werden.ÜWH: Die Abkürzung "ÜWH" steht für "Übergangswohnheim". Übergangswohnheime sind Sammelunterkünfte für Geflüchtete in denen sie oft viele Monate lang leben, bevor viele von ihnen in eigene, angemietete Wohnungen ziehen können. In den ÜWHs können sich die Bewohner*innen selbst verpflegen.
V
Vormundschaft: als Vormundschaft wird die gesetzlich geregelte Fürsorge für eine minderjährige, noch nicht mündige und geschäftsfähige Person bezeichnet. Alle UmAs haben einen solchen Vormund.W
Wartezeiten: Es gibt keinen festen Begriff wie "Wartezeiten". Geflüchtete sind allerdings im Ablauf des Asylverfahrens und auch außerhalb davon ständig mit Wartezeiten konfrontiert, die oft sehr lange dauern können. Gewartet werden muss vor allem auf die Entscheidung über das Asylgesuch, aber eben auch auf den Umzug in eine Wohnung oder die Teilnahme in einem Sprachkurs.Widerrufsrecht / Widerspruch: Das Widerrufsrecht kann dann geltend gemacht werden, wenn der Asylantrag negativ entschieden, also abgelehnt, wurde. Ist das der Fall, kann die betreffende Person Widerspruch bei einem Gericht einlegen. Diesen Widerspruch sollte die Person unbedingt in rechtlicher Begleitung eines Anwalts vorbringen. Wichtig ist auch, dass der Widerruf unverzüglich nach dem Erhalt der Entscheidung des BAMFs eingelegt wird, da es dafür nur eine Frist von einer Woche gibt. Sollte eine Person also schon einen negativen Ausgang des Asylverfahrens fürchten ist es ratsam, schon vor dem Feststehen der Entscheidung einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Wohnraumvermittlung: Es gibt viele Stellen, die geflüchtete Personen bei der Wohnraumsuche unterstützen. Trotzdem ist der Wohnraum in Bremen knapp. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vermieter*innen befürchten, die Miete können von geflüchteten Menschen nicht getragen werden. Fakt ist, dass zunächst das Sozialamt die Mietzahlung für Geflüchtete übernimmt (auch, wenn sie sich noch im langwierigen Asylverfahren befinden). Eine eigene Wohnung zu haben, ermöglicht geflüchteten Menschen Privatsphäre und Selbstbestimmtheit, außerdem fördert sie gleichzeitig die soziale Einbindung in den neuen Stadtteil.
X
Y
Z
ZAst: Die Abkürzung "ZAst" steht für "Zentrale Aufnahmestelle für Asylberwerber und Flüchtlinge". Hierhin kommen alle Geflüchteten zu allererst, bevor sie dann in Übergangswohnheime umziehen.Interkulturelle Sensibilität
Einer von vielen Einflussfaktoren auf die Individualität eines jeden Menschen ist das das kulturelle Bezugssystem. Die Kultur, in der wir aufwachsen, prägt unseren Umgang mit Zeit, mit anderen Menschen und mit den Dingen, die uns umgeben.
Interkulturelle Missverständnisse können aufgrund unserer verschiedenen Prägungen passieren. Zum Beispiel hat eine Person vielleicht gelernt, es sei unhöflich, die Einladung eines Mitmenschen klar abzulehnen. Ein anders geprägter Mensch findet es wiederum unhöflich, wenn auf seine Einladung keine klare Zu- oder Absage folgt. Im offenen Gespräch mit deinem Gegenüber könnt ihr bestimmt herausfinden, wieso es zu dem Missverständnis kam und euch gleichzeitig besser kennenlernen. Mit Sensibilität für die Reaktionen deines Gegenübers und Ehrlichkeit, wenn du dich selbst mit einer Sache nicht wohlfühlst, könnt ihr euch aufeinander einstellen. Interesse für die Herkunft und Geschichte des Menschen, den du unterstützt wird dir helfen, ihn zu verstehen. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch ein Seminar z.B. zu interkultureller Kommunikation/Sensibilität besuchen. Über den Veranstaltungskalender auf GiB kannst du dich auf dem Laufenden halten.
Natürlich ist es trotzdem möglich, dass du dich trotz ausreichender Kennenlernphase mit jemandem nicht gut verstehst. Gegenseitige Sympathie ist gerade für Unterstützungsformen wie eine Patenschaft wichtig, damit ein vertrauensvolles Verhältnis entstehen kann. Wenn du dich mit deinem Gegenüber nicht verstehen solltest, ist es manchmal besser, sich zurückzuziehen und an anderer Stelle einen neuen Versuch zu unternehmen.
Datenschutz
In Deutschland Schutz zu suchen vor Krieg und Diskriminierung im Herkunftsland bedeutet auch, in der neuen Umgebung Schutz im Umgang mit persönlichen Anliegen zu finden. Die Familenstrukturen, -biographien und evtl. Probleme der Menschen, die du unterstützt solltest du unbedingt vertraulich behandeln. Dazu gehört auch, ihre Privatsphäre zu achten, zum Beispiel die Wohnung einer geflüchteten Person nicht ohne deren Einstimmung zu betreten.
Führungszeugnis
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Intervallen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
Gleiches gilt auch für dich, wenn du in Unterkünften mit jungen und erwachsenen Geflüchteten in Kontakt kommen. Das „Erweiterte polizeiliche Führungszeugnis“ kann in einem der Bürger-Service-Center in Bremen unter Vorlage des Personalausweises von dir beantragt werden. Dir entstehen in Bremen keine Kosten für das Führungszeugnis, wenn du eine vom Träger der Einrichtung/Unterkunft unterzeichnete Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass du dort ehrenamtlich tätig sind. Dein Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet und das Führungszeugnis wird von dort direkt an dich nach Hause geschickt.
Wenn du das Führungszeugnis erhalten hast, bringe es dem Träger der Einrichtung, in der du tätig bist, zur Einsichtnahme und internen Dokumentation mit.
Neues Verfahren zur Online-Beantragung
Seit einiger Zeit ist die Beantragung des Führungszeugnisses auch online möglich, alle näheren Informationen findest du im Portal des Bundesamtes für Justiz: www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Versicherung
Im Land Bremen besteht seit dem 1. Juli 2006 ein Vertrag mit der ÖVB, der Ehrenamtliche in ihrem freiwilligen Engagement durch eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung schützen soll.
Wichtig ist hier für, dass du beim Träger der Einrichtung/Unterkunft als ehrenamtlich Tätige*r bekannt bist.
Die ÖVB gibt Auskünfte zum erweiterten Versicherungsschutz für bürgerschaftliches Engagement unter der zentralen Rufnummer 0421-30434788.
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen sowie Einschränkungen kannst du auf dieser Webseite nachlesen: www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen69.c.2661.de
Wo bekomme ich Unterstützung?
Du kannst viele verschiedene Unterstützungsangebote wahrnehmen und wirst mit deinen Fragen und vielleicht auch Sorgen nicht allein gelassen. Von diesen Angeboten unabhängig kannst du dich natürlich jederzeit an uns wenden - mit konkreten Fragen, Ideen, Problemen und Projekten oder wenn du nicht weißt, welche Anlaufstelle die richtige ist. Unsere Kontaktdaten findest du rechts bzw. oben, falls du ein Smartphone oder Tablet verwendest.
Seminare & Fortbildungen
Für freiwillig und ehrenamtlich Engagierte in der Hilfe für Geflüchtete gibt es eine Reihe nützlicher und hilfreicher Fortbildungen und Seminare. Sie werden von verschiedenen Trägern organisiert und durchgeführt. Grundsätzlich sind alle Angebote für Freiwillige kostenfrei. Aktuell werden Seminare zu folgenden Themen angeboten:
Asylrecht
Trans-/Interkulturelle Sensibilisierung
Umgang mit Nähe und Distanz
Umgang mit Trauma und Traumafolgen
Kommunikation und Konfliktklärung
Sprachbegleitung
Kinderbetreuung
Aktiv werden gegen Rechte Hetze
etc.
Die Fortbildungen sind keine berufliche Qualifizierung! Sie dienen dazu, dich in der Arbeit mit Geflüchteten zu unterstützen und zu begleiten, sie geben Hilfestellung und Orientierung und bieten die Möglichkeit zum Austausch untereinander.
Für aktuelle Ausschreibungen und Termine schaue bitte in unseren Veranstaltungskalender.
Beratung & Supervision
Supervision, lateinisch für „Überblick“, ist eine Form der Beratung für Mitarbeiter*innen, unter anderem in psychosozialen Berufen. Es geht darum, in Einzel- oder Gruppengesprächen die eigene Tätigkeit zu reflektieren. In dem Wissen, dass Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten eine wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit übernehmen, wird Supervision für Ehrenamtliche von verschiedenen Trägern und Initiativen angeboten. Wenn du dich in deinem Ehrenamt mal überfordert fühlst oder einfach Gesprächsbedarf hast, findest du hier die Gelegenheit, dich professionell dazu beraten zu lassen.
Aktuell gibt es verschiedene Angebote in diesem Bereich, unter anderem von Zuflucht e.V., Psychotherapeutenkammer und der Freiwilligenagentur. Solltest du Interesse an Praxisbegleitung bzw. Supervision haben, kontaktiere uns, damit wir dir Angebote in deiner Nähe nennen können.
Austauschtreffen
Austauschtreffen geben dir die Möglichkeit, deine Erlebnisse in der freiwilligen Unterstützung von Geflüchteten mit anderen zu besprechen. Dabei gibt es Austauschangebote zu bestimmten Themenbereichen (z.B. Kinderbetreuung), bei denen es darum geht, konkrete Ideen, Methoden und Material auszutauschen und andere Aktive in dem Bereich kennenzulernen. Diese werden von verschiedenen Initiativen organisiert. Zusätzlich veranstalten wir in Kooperation mit Zuflucht e.V. regelmäßige regionale Austauschtreffen, bei denen die Freiwilligen und Interessierten aus den Stadtteilen einer Region zusammenkommen, um sich auszutauschen, kennenzulernen und zu vernetzen. So siehst du, welche Projekte es gibt, wie Ehrenamt an anderen Stellen läuft und wo noch Bedarf ist. Alle aktuell anstehenden Austauschtreffen findest du im Veranstaltungskalender.
Videos
Bilder sprechen oft mehr als Worte. Am Ende unserer Infosektion findest du daher eine Sammlung bewegter Bilder, die wir für informativ und hilfreich halten.
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Begegnung auf Augenhöhe
Zusätzliche interessante Materialien zu dem Film findest du unter www.rassismuskritik-bw.de/erklaervideo.
All That We Share
Dieser Spot eines dänischen TV-Senders zeigt auf wunderbare Weise, wie relativ die Schubladen sind, in denen wir häufig denken, und dass Gemeinsamkeit sowie der Begriff "wir" vieles bedeuten kann.
Blickwechsel - Welche Hilfe heißt Willkommen?
In diesem Projekt wurden Geflüchtete gefragt, welche Art von Hilfe für sie sinnvoll ist und welche Erfahrungen sie mit freiwillig Engagierten gemacht haben. In vier weiteren Videoclips befragen Flüchtlinge freiwillig Engagierte zu deren Motivation.
Die daraus entstandenen Videos findest du hier: https://news.rpi-virtuell.de/2016/11/09/blickwechsel-welche-hilfe-heisst-willkommen//
Initiative #NichtEgal gegen Diskriminierung
Die Initiative #NichtEgal spricht sich gegen Diskriminierung und für Respekt aus und versucht gerade junge Menschen zu motivieren, sich auch online gegen Hasskommentare und ähnliches klar zu äußern.
Alle Infos und weitere Videos unter nichtegal.withyoutube.com.
Videos von Geflüchteten
Der YouTube-Kanal "GermanLifeStyle GLS" zeigt die Perspektive von Geflüchteten auf verschiedenste Themen, z.B. auf schwierige Situationen nach dem Ankommen oder darauf, wie am besten Deutsch gelernt werden kann. Das Ganze hat in manchen Szenen einen gewollt satirischen Charakter.